Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT-Beratung Bernd Räke:
1. Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen von IT-Beratung Bernd Räke liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Anderslautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch IT-Beratung Bernd Räke zu diesen Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden und Zusicherung von Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. IT-Beratung Bernd Räke wird den Kunden über die Installation in angemessenem Umfang beraten. Die Installationsvorbereitungen, die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen sowie Datenkabel und -stecker und die Kabelverlegung lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Lieferung der Ware vornehmen. Sie müssen den jeweils geltenden Fachnormen entsprechen.
3. Lieferung
Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn sie schriftlich ausdrücklich verbindlich vereinbart sind. IT-Beratung Bernd Räke ist zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen und zu bezahlen. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen (z.B. Stammdaten, Organisation der Arbeitsabläufe usw.), erforderlicher Genehmigungen, Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Verzögerung.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich dabei zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind, sofern keine Barzahlung oder Vorauskasse vereinbart ist, sofort mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist IT-Beratung Bernd Räke berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
5. Eigentumsvorbehalt
IT-Beratung Bernd Räke behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, behält sich IT-Beratung Bernd Räke das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware Sicherungs zu übereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind IT-Beratung Bernd Räke unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an IT-Beratung Bernd Räke ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. IT-Beratung Bernd Räke ist berechtigt, die Abtretungen gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der gelieferten Waren erfolgt für IT-Beratung Bernd Räke. Hieran erwirbt IT-Beratung Bernd Räke ein Eigentumsrecht in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt IT-Beratung Bernd Räke Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist IT-Beratung Bernd Räke berechtigt, die sich noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat die zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
6. Gewährleistung
Mit dem Tage oder Lieferung erwirbt der Kunde für 6 Monate das Recht auf Nachbesserung fehlerhaft gelieferter Ware durch IT-Beratung Bernd Räke. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass die Ware entsprechend der Bedienungsanleitung und den Installationsrichtlinien sachgerecht behandelt wird. Solange IT-Beratung Bernd Räke den Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzungen der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ist ein Kauf für den Kunden ein Handelsgeschäft, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Hierbei erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen IT-Beratung Bernd Räke innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung schriftlich angezeigt werden. Der Kunde trägt die Kosten einer Untersuchung, welche aufgrund einer unbegründeten Mängelrüge von IT-Beratung Bernd Räke durchgeführt wird.
Insoweit gelten die jeweiligen Preislisten für Wartungsarbeiten. Anfahrtskosten bei Gewährleistungsfällen sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen von Gewährleistungen sind Betriebsmittel sowie Verbrauchs- und Verschleißteile, wenn deren Mängel auf tatsächliche Abnutzung zurückzuführen sind. Es wird keine Gewährleistung für Mängel übernommen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Nichtbehandlung von Aufstellungsbedingungen, unzureichend gesicherte Stromversorgung oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn der Kunde nicht von IT-Beratung Bernd Räke autorisierte Personen zu Reparaturen oder Änderungen der Ware herangezogen hat oder von IT-Beratung Bernd Räke nicht genehmigte Zusatzgeräte in die Konfiguration einbezogen wurden.
7. Haftung
IT-Beratung Bernd Räke haftet lediglich bei grobem Verschulden und Vorsatz eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für vertragsuntypische Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem entgegen. Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensvermeidung, insbesondere im Falle von Daten-, Dateiverlusten oder -fehlern bleibt unberührt. Der Kunde ist zur Datensicherung und unterbrechungsfreien Stromversorgung verpflichtet.
8. Sonderbestimmungen bei Überlassung von Software
8.1. Zahlungsbedingungen bei Software-Überlassung
Wird von IT-Beratung Bernd Räke Individualsoftware erstellt und geliefert, gilt folgende Zahlungsweise:
Vom Gesamtrechnungsbetrag sind zu zahlen:
· 1/3 bei Auftragserteilung
· 1/3 bei Abnahme (der Organisationsbeschreibung) des Pflichtheftes
· 1/3 bei Abnahme des Programms
8.2. Schutzrechte
Von IT-Beratung Bernd Räke erstellt Programme bleiben in uneingeschränktem Eigentum von IT-Beratung Bernd Räke. Soweit Software-Programme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Kunde hieran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde wird alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufs eventuelle Nutzungsrechtsbeschränkungen weitergeben. Die Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehend erweiterten Lizenz zulässig. Bei der Software-Überlassung ist die vereinbarte Lizenzgebühr zu zahlen, je nach Vereinbarung als Einmallizenz oder als monatliche Lizenzgebühr. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aushändigung des Quellprogramms.
8.3. Übernahme/Abnahme
IT-Beratung Bernd Räke überlässt dem Kunden ein lauffähiges Programm im Objektcode einschließlich des dazugehörigen Begleitmaterials. Der Kunde verpflichtet sich, die Übernahme der überlassenen Software/Dokumentation bei der Aushändigung der Programmträger/Dokumentation durch Unterzeichnung einer Übernahmeerklärung zu bestätigen. Die Programme gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe eventuelle Mängel schriftlich angezeigt werden.
8.4. Gewährleistung bei Software
Mit dem Tage der Software-Überlassung erwirbt der Kunde das Recht auf kostenlose Nachbesserung an der überlassenen Software durch IT-Beratung Bernd Räke als Gewähr für die Dauer von sechs Monaten. Voraussetzung ist, dass die Software auf der vereinbarten Hardware und auf von IT-Beratung Bernd Räke freigegebenen Programmträgern unter Beachtung der Bedienungsanleitung genutzt wird. Nicht unter Gewährleistung fallen außerdem solche Software und Softwareteile, die der Käufer angepasst oder in die er sonst wie ändernd eingegriffen hat. Gleiches gilt für Fehler, Störungen und Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung oder auf außerhalb des Verantwortungsbereiches von IT-Beratung Bernd Räke liegende Umstände zurückzuführen sind, wie z.B. Fehler der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften: ferner, wenn der Käufer IT-Beratung Bernd Räke die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen.
8.5. Änderung und Anpassung von Software
Der Kunde ist nur nach detaillierter schriftlicher Beschreibung und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IT-Beratung Bernd Räke berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr die Software einschließlich Dokumentation auf seine speziellen Zwecke anzupassen und zu ändern. Der Kunde ist nicht zur Decompilierung und Bearbeitung der Software berechtigt. Auch die vom Kunden mit Zustimmung von IT-Beratung Bernd Räke geänderte Software und Dokumentation unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrags.
8.6. Sonstige Dienstleistungen
Sonstige Dienstleistungen (Einarbeitung, Beratung, Betreuung etc.) soweit vereinbart, werden entsprechend den IT-Beratung Bernd Räke - Vergütungssätzen (Preislisten) gesondert berechnet. Eine vereinbarte Einarbeitung erfolgt nach Wahl von IT-Beratung Bernd Räke in zentralen Einarbeitungsseminaren oder im Einzelfall in den Räumen des Kunden während der geschäftsüblichen Arbeitszeit von IT-Beratung Bernd Räke.
9. Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist München. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Haager Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes sowie des UN-Kaufrechts Anwendung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Version.
Fürstenfeldbruck, Juli 2011